Datenträgervernichtung
Sommeraktion 2011 - bis auf weiteres 5% Rabatt auf jeden Auftrag
Wir vernichten und entsorgen Ihre Datenträger.
Schnell, kompetent und sicher.
Nach der Vernichtung werden die Rohstoffe getrennt und im Rahmen einer geordneten Metallverwertung wieder in die Kreislaufwirtschaft rückgeführt und kontrolliert verschmolzen.
Folgende Datenträger können Sie bei uns verarbeiten lassen:
- DVD sowie CD
- Festplatten
- Bänder
- Disketten
- Elektronische Datenträger in jeglicher Form
Deutschlandweite Abholung - Wir informieren Sie gerne
Wir lehnen uns bei der Vernichtung an die DIN 32757 an.
Bei der Vernichtung der Datenträger stellen wir sicher,
dass es nach dem Stand der heutigen Technik nicht möglich ist,
die auf den Datenträgern gespeicherten Informationen zu reproduzieren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Beratung unter 0800 4426000
Einen Auftragsvordruck gibt es hier.
Preise (alle Preise zzgl. der derzeit geltenden MwSt.)
- 15.- € Bearbeitungsgebühr pro Auftrag zzgl. der folgenden Posten:
- 8.- € pro Festplattenvernichtung
(Rabatt: 10% ab 30 Stück, 15% ab 50 Stück)
- 15.- € pro Kilogramm CD, DVD, Bänder, Disketten etc.
(Rabatt: 10% ab 15 kg, 15% ab 50 kg)
- Kostenlos erhalten Sie Ihr Vernichtungsprotokoll
Weitergehende Informationen
Allgemeine Informationen zur Datenträgervernichtung.
Folgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung im Sinne von § 9 BDSG sind beim Auftragnehmer getroffen:
- Das zu verarbeitende bzw. zu vernichtende Datenmaterial wird auf direktem Weg vom Auftraggeber zum Auftragnehmer transportiert (Botendienst/Post/Spediteur/etc.) und ist vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zum Abschluss seiner Verarbeitung gegen unberechtigte Einblicknahme Dritter geschützt.
- Das Betriebsgelände/-gebäude des Auftragnehmers liegt in Viersen, Petersstr.40, 41747 Viersen und bildet nach außen hin eine geschlossene Einheit. Türen und Tore der Gebäude sind mit Sicherheitsschlössern versehen. Türen und Fenster sind außerhalb der Betriebszeiten fest verschlossen.
- Die Schlüssel zu den Räumlichkeiten, in denen die Auftragsdaten verarbeitet werden, befinden sich in der ausschließlichen Obhut der Geschäftsleitung des Auftragnehmers sowie der zuständigen Mitarbeiter. Dritte haben zu den Räumlichkeiten keinen Zutritt.
- Der Transport des Aktenmaterials geschieht ausschließlich in geschlossenen Behältern und in geschlossenen Fahrzeugen. Die Rückstände der Aktenvernichtung dürfen eine Rekonstruktion der Daten nicht mehr erlauben. Über die Tatsache der Vernichtung erhält der Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages eine schriftliche Bestätigung, in der die Seriennummern, Bezeichnungen sofern vorhanden und Mengen angegeben sind.
- Die bei der Datenverarbeitung ggf. eingesetzten Mitarbeiter sind dem Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verarbeitung der ihm übergebenen personen-bezogenen Daten so zu gestalten, das kein Dritter diese Daten einsehen kann. Nicht vor und nicht nach der Vernichtung.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind.
- Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle ihm in Zusammenhang mit dem Auftrag übergebenen und bis dahin noch nicht verarbeiteten bzw. somit gelöschten Datenträger an den Auftraggeber zurückzugeben.
- Es wird gewährleistet, dass zur Verarbeitung/Löschung bestimmte Datenträger während ihres Transportes gegen unberechtigte Einsichtnahme und Verlust geschützt sind (z. B. durch ausschließlichen Einsatz von geschlossenen Transportbehältern bzw. Transportfahrzeugen, durch Einsatz anerkannter Transportunternehmen, durch persönliche Übergabe).
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei besonderen Vorkommnissen - wie z. B. bei technischen oder organisatorischen Störungen im Rahmen der vertragsgemäßen Verarbeitung/Löschung der Daten - unverzüglich zu benachrichtigen und die weitere Behandlung der Daten (z. B. kurzfristige Aus- oder Zwischenlagerung oder ausnahmsweise Weitergabe an einen evtl. Subunternehmer bzw. Unterauftragnehmer) mit diesem abzustimmen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich die dem Auftragnehmer zugesendeten Datenträger in einem dafür geeigneten Behälter zu verpacken und dem Auftragnehmer vor Zusendung das Gesamtgewicht der zu erwartenden Lieferung mitzuteilen. Bei Ankunft der Sendung kann der Auftragnehmer anhand des Gewichtes verifizieren ob die Sendung tatsächlich komplett bei ihm eingegangen ist und eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber versenden.